Njemački
- Detalji
- Nadređena Kategorija: Statuti
I. Name und Sitz des Heimatklubs „Pecnik |
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Heimatklub „Pecnik“ ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz in Luzern. |
II. Zweck des Heimatklubs „Pecnik“ |
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Heimatklub „Pecnik“ hat die Aufgaben:
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Heimatklub „Pecnik“ kann nach Bedarf:
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III. Mitgliedschaft im Heimatklub „Pecnik... |
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Mitglied des Heimatklubs „Pecnik“ kann jede Person werden, die aus unserer Heimat stammt und in der Schweiz lebt. Mitglied des Heimatklubs „Pecnik“ wird man mit der Annahme dieser Statuten und der Unterschrift des Aufnahmeformulars, der freiwillig ausgefüllt werden muss. Jedes Mitglied kann freiwillig aus dem Heimatklub „Pecnik“ austreten, wenn er selber merkt, dass seine Mitgliedschaft sowohl ihm als auch dem Klub nicht dient. Aber es kann auch jeder, der gegen die Statuten des Klubs verstösst aus dem Heimatklub entlassen werden. |
IV. Rechten und Pflichten der Mitglieder |
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Jedes Mitglied des Heimatklubs „Pecnik“ hat das aktive und passive Wahlrecht, aktive Zusammenarbeit und Vorschläge vorzutragen. Jedes Mitglied des Heimatklubs „Pecnik“ ist verpflichtet nach bestem Gewissen und Möglichkeiten dem guten Ruf und der guten Arbeit des Klubs beizutragen. |
V. Finanzen des Heimatklubs „Pecnik“ |
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Die Mittel des Heimatklubs „Pecnik“ werden durch freiwillige Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen sowie aus den Mitgliedschaftsbeiträgen aufgebracht. Mitgliedschaftsbeiträge und weitere Finanzierungsquellen können im separaten Reglement bestimmt werden. |
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Heimatklub „Pecnik“ wird ein Konto bei der Bank eröffnet wo die Mittel des Klubs geführt werden. Verfügung über das Klubkonto hat der Präsident des Klubs wie auch der Kassier des Klubs und dessen Vertäter einzeln. Dies gilt auch für Verfügungen beider Postkonti und anderen Finanzangelegenheiten. |
VI. Orgene des Heimatklubs „Pecnik“ |
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Die Organe des Heimatklubs „Pecnik“ sind:
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VII. Schlussbestimmungen |
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Die Auflösung des Heimatklubs kann an einer ordentlichen Jahresversammlung und mit einer Stimmenmehrheit beschlossen werden. |
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Bei Auflösung des Heimatklubs „Pecnik“ fällt sein Vermögen an die Ortsgemeindeverwaltung Pecnik in Bosnien und Hercegowina und zwar für eine bestimmten Zweck, den die Versammlung bei der Auflösung des Heimatklubs bestimmt. Diese Statuten des Heimatklubs „Pecnik“ wurden einstimmig angenommen in der Versammlung des Klubs in Luzern am 29. Januar 1992. Mit dem gleichem Datum sind sie in Kraft gesetzt. Luzern, 30. Januar 1992. Präsident: Vizepräsident: |